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	<title>kanzlei bell.helm.partnerInnen - Arbeitsrechtler in München</title>
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	<description>Menschenrechte im Betrieb</description>
	<lastBuildDate>Fri, 27 Jan 2012 16:37:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Schlecker muss bleiben</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 16:35:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Regina Bell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Insolvenz der Schlecker-Unternehmen ist f&#252;r die Besch&#228;ftigten ein Schock und die Firma Schlecker stand h&#228;ufig aus guten Gr&#252;nden in der Kritik. Aber es gibt auch die andere Seite, eine ausgesprochen engagierte Arbeitnehmerschaft, die mit Ihrer Gewerkschaft Ver.di wichtige Erfolge erzielt hat. Die erk&#228;mpfte Qualit&#228;t der Arbeitspl&#228;tze mit Tarifbindung und einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>die Insolvenz der Schlecker-Unternehmen ist f&#252;r die Besch&#228;ftigten ein Schock und die Firma Schlecker stand h&#228;ufig aus guten Gr&#252;nden in der Kritik. Aber es gibt auch die andere Seite, eine ausgesprochen engagierte Arbeitnehmerschaft, die mit Ihrer Gewerkschaft Ver.di wichtige Erfolge erzielt hat. Die erk&#228;mpfte Qualit&#228;t der Arbeitspl&#228;tze mit Tarifbindung und einem tarifvertraglich abgesicherten weitgehenden Leiharbeitnehmerverbot unterstreicht die Wichtigkeit, gerade bei Schlecker f&#252;r den Erhalt der Arbeitpl&#228;tze der Besch&#228;ftigten zu k&#228;mpfen. Die Insolvenz k&#246;nnte mehr Chancen als Risiken mit sich bringen. Trotzdem stellen sich viele Fragen, bei deren Beantwortung wir Euch unterst&#252;tzen wollen.</p>
<p><strong>Was ist der aktuelle Sachstand?</strong></p>
<p>Bisher ist der Antrag auf Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens &#252;ber das Verm&#246;gen des Anton Schlecker e. K. sowie der Tochtergesellschaften Schlecker XL GmbH und Schlecker Home Shopping GmbH gestellt worden. Schlecker strebt ein Insolvenzplanverfahren an.</p>
<p>Weiterhin ist zwischen auch die Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens &#252;ber das Verm&#246;gen der Schlecker-Tochter IhrPlatz beim Amtsgericht Ulm beantragt.</p>
<p>Die Insolvenzverfahren selbst sind noch nicht er&#246;ffnet. Zun&#228;chst pr&#252;ft das Insolvenzgericht mit dem jeweiligen vorl&#228;ufigen Insolvenzverwalter, ob &#252;berhaupt Insolvenzverfahren er&#246;ffnet werden k&#246;nnen. Hierzu muss jeweils zumindest ein Insolvenzgrund, wie drohende Zahlungsunf&#228;higkeit, Zahlungsunf&#228;higkeit und / oder &#220;berschuldung vorliegen und gen&#252;gend Verm&#246;gensmasse vorhanden sein, um die Masseforderungen zu befriedigen, in erster Linie die Verfahrenskosten.</p>
<p><strong>Was ist ein Planinsolvenzverfahren?</strong></p>
<p>Bei dem Insolvenzplanverfahren handelt es sich um einen Sonderfall des Insolvenzverfahrens, in dem die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gl&#228;ubiger und der Insolvenzgl&#228;ubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens abweichend von den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens geregelt werden k&#246;nnen. Das Insolvenzplanverfahren ist regelm&#228;&#223;ig auf die Fortf&#252;hrung des Unternehmens (Stichwort „Sanierung“) gerichtet. Wird der Insolvenzplan vom Insolvenzgericht nicht zur&#252;ckgewiesen, so leitet das Insolvenzgericht ihn zur Stellungnahme dem Gl&#228;ubigerausschuss sowie dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter zu.</p>
<p>In einem sog. Er&#246;rterungs- und Abstimmungstermin, der &#246;ffentlich bekannt zu machen ist, werden der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Gl&#228;ubiger er&#246;rtert und anschlie&#223;end &#252;ber den Plan abgestimmt. Der Betriebsrat ist zu diesem Termin besonders zu laden.</p>
<p><strong>Bekomme ich noch meinen Lohn?</strong></p>
<p>Nach unserem Informationsstand ist die Verg&#252;tung der Besch&#228;ftigten bei Anton Schlecker e.K. ab Januar 2012 vorerst gesichert. Die Insolvenzverwaltung organisiert die Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes. Die von den Besch&#228;ftigten dazu zu unterzeichnenden Abtretungserkl&#228;rungen des Insolvenzausfallgeldes an den Zwischenfinanzierer m&#252;ssen in den Verkaufsstellen vorliegen oder in K&#252;rze eingehen. Ausgeglichen wird der insolvenzbedingte Lohnausfall f&#252;r h&#246;chstens drei Monate.</p>
<p>Aufgrund der engen Verbindung der weiteren Schlecker-Gesellschaften gehen wir davon aus, dass auch die L&#246;hne deren Besch&#228;ftigten entsprechend gesichert werden.</p>
<p><strong>Was passiert mit meinem Arbeitsplatz?</strong></p>
<p>Soweit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird, l&#228;uft der Gesch&#228;ftsbetrieb weiter und die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverh&#228;ltnis bleiben unver&#228;ndert bestehen. Nur mit Eurer Unterst&#252;tzung k&#246;nnen die Unternehmen weiterbestehen.</p>
<p><strong>Bleibt der Betriebsrat trotz Insolvenzverfahren bestehen?</strong></p>
<p>Selbstverst&#228;ndlich steht Ihr als ArbeitnehmerInnen in der Krise nicht allein da. Arbeitnehmerrechte und der Betriebsrat bestehen auch in der Insolvenz. Etwaiger Personalabbau kann durch den Abschluss eines Sozialplans abgefedert werden.  Darum, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen auch in der Insolvenz neben denen der anderen Gl&#228;ubiger nicht auf der Strecke bleiben, k&#252;mmern sich Euer Gesamtbetriebsrat und die &#246;rtlichen Interessenvertreter zusammen mit der Gewerkschaft ver.di.</p>
<p>Selbstverst&#228;ndlich haben wir als Kanzlei gerne den Auftrag &#252;bernommen, den Gesamtbetriebsrat im Rahmen der anstehenden Verhandlungen juristisch zu unterst&#252;tzen. Unser gemeinsames Ziel ist es nun, f&#252;r alle Besch&#228;ftigten das bestm&#246;gliche Ergebnis zu erzielen. Der Weg aus der Krise wird f&#252;r den Arbeitgeber nur mit – und nicht gegen die Besch&#228;ftigten zu bew&#228;ltigen sein.</p>
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		<title>Rechtsanwalt R&#252;diger Helm bei Frontal21 (ZDF)</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/rechtsanwalt-rudiger-helm-bei-frontal21-zdf/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 16:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Regina Bell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;berwachung total &#8211; Bauhaus bespitzelt Mitarbeiter Schwere Vorw&#252;rfe gegen die Baumarktkette Bauhaus: Nach Frontal21-Recherchen sollen Mitarbeiter illegal und ohne ihr Wissen von Detektiven mit Kameras &#252;berwacht worden sein. Detektive berichten, dass es hierbei nicht etwa um den Verdacht eines Diebstahls ging, sondern es sollte kontrolliert werden, wie effektiv die Bauhaus-Besch&#228;ftigten arbeiten. Zu den arbeitsrechtlichen Hintergr&#252;nden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#220;berwachung total &#8211; Bauhaus bespitzelt Mitarbeiter</strong></p>
<p>Schwere Vorw&#252;rfe gegen die Baumarktkette Bauhaus: Nach Frontal21-Recherchen sollen Mitarbeiter illegal und ohne ihr Wissen von Detektiven mit Kameras &#252;berwacht worden sein. Detektive berichten, dass es hierbei nicht etwa um den Verdacht eines Diebstahls ging, sondern es sollte kontrolliert werden, wie effektiv die Bauhaus-Besch&#228;ftigten arbeiten.</p>
<p>Zu den arbeitsrechtlichen Hintergr&#252;nden wurde u.a. Rechtsanwalt R&#252;diger Helm von der Kanzlei bell.helm.partnerInnen als Experte zu Rate gezogen.</p>
<p>Der Beitrag des ZDF kann <a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1406566/Frontal21-Sendung-vom-9.-August-2011#/beitrag/video/1402914/Bauhaus-Kette-bespitzelt-Angestellte" target="_blank">&gt;&gt;&gt;hier&lt;&lt;&lt;</a> nochmal angesehen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Initiative gegen das Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/initiative-gegen-das-beschaftigtendatenschutzgesetz/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 15:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Regina Bell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerkschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[Der DGB ruft Betriebs- und Personalr&#228;te zur Teilnahme an der Unterschriftenaktion &#8220;Betriebsr&#228;teinitiative zum Gesetzgebungsverfahren zum Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz&#8221; auf. Damit wird das Parlament aufgefordert, dieses Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu betreiben. Die Kanzlei bell.helm.partnerInnen unterst&#252;tzt diese Initiative. &#160; Der Aufruf im Wortlaut: Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz nicht weiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der DGB ruft Betriebs- und Personalr&#228;te zur Teilnahme an der Unterschriftenaktion &#8220;Betriebsr&#228;teinitiative zum Gesetzgebungsverfahren zum Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz&#8221; auf. Damit wird das Parlament aufgefordert, dieses Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu betreiben.</p>
<p>Die Kanzlei bell.helm.partnerInnen unterst&#252;tzt diese Initiative.</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p><strong><span style="text-decoration: underline;">Der Aufruf im Wortlaut:</span></strong></p>
<p>Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.</p>
<p>Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverh&#228;ltnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverh&#228;ltnis, sondern mehr &#220;berwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.</p>
<p>Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverh&#228;ltnis f&#252;r Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse einger&#228;umt:</p>
<ul>
<li>sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,</li>
<li>durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,</li>
<li>Besch&#228;ftigte im laufenden Arbeitsverh&#228;ltnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,</li>
<li>Besch&#228;ftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu &#252;berwachen</li>
<li>und alle Besch&#228;ftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann   Datenscreenings   durchf&#252;hren zu k&#246;nnen.</li>
</ul>
<p>Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Dar&#252;ber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Besch&#228;ftigten auf der Grundlage von Tarifvertr&#228;gen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden k&#246;nnen. Das schafft nicht mehr Freiheit f&#252;r die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die M&#246;glichkeit, auf Betriebs- und Personalr&#228;te Druck auszu&#252;ben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Besch&#228;ftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.</p>
<p>Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverh&#228;ltnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.</p>
<p>Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422" target="_blank">Hier gelangen Sie direkt zu der Initiative des DGB (externer Link)</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) hat aus aktuellem Anlass Stellung bezogen: &gt;&gt;&gt; <a href="http://www.kanzlei-bhp.de/wp-content/uploads/2011/07/Stellungnahme-VDJ-zum-Arbeitnehmer-Datenschutz.pdf">Stellungnahme VDJ zum Arbeitnehmer-Datenschutz</a> &lt;&lt;&lt;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Einladung zur Diskussion: Sans Papiers – Menschen ohne Papiere &#8211; Rechtsdurchsetzung f&#252;r Rechtlose</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/einladung-zur-diskussion-sans-papiers-menschen-ohne-papiere-rechtsdurchsetzung-fur-rechtlose/</link>
		<comments>http://www.kanzlei-bhp.de/einladung-zur-diskussion-sans-papiers-menschen-ohne-papiere-rechtsdurchsetzung-fur-rechtlose/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 19:59:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>

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		<description><![CDATA[VORAB: Enstschuldigen Sie bitte, die mail im Newsletter zur Veranstaltung aus 2010. Wir wollten nur mal testen, ob Sie mitlesen und das tun Sie! Nein, Spa&#223; beseite: Unser Newsletterdienst hat uns ein Schnippchen geschlagen. Technik eben. Hier folgt die aktuelle Einladung zu einem sehr spannenden Thema! EINLADUNG Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum n&#228;chsten Diskussionsforum der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>VORAB: Enstschuldigen Sie bitte, die mail im Newsletter zur Veranstaltung aus 2010. Wir wollten nur mal testen, ob Sie mitlesen und das tun Sie! Nein, Spa&#223; beseite: Unser Newsletterdienst hat uns ein Schnippchen geschlagen. Technik eben.</em></p>
<p>Hier folgt die aktuelle Einladung zu einem sehr spannenden Thema!</p>
<h2 style="text-align: center;"><strong>EINLADUNG</strong></h2>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>zum n&#228;chsten Diskussionsforum der Plattform Arbeit &amp; Recht gemeinsam mit der VDJ am</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Mittwoch, den 13. Juli 2011 um 18.00 Uhr</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>im Gewerkschaftshaus in M&#252;nchen</strong><br />
<strong> Haus C, Erdgeschoss Raum Kurt Eisner (Ver.di Sitzungsraum)</strong></p>
<p>m&#246;chten wir Dich / Sie zur Diskussion mit</p>
<p style="text-align: center;"><strong>RAin Gisela Seidler</strong></p>
<p>einladen.</p>
<h2 style="text-align: center;"><strong>Sans Papiers – Menschen ohne Papiere</strong><br />
<strong> Rechtsdurchsetzung f&#252;r Rechtlose</strong></h2>
<p style="text-align: center;"><strong><br />
</strong></p>
<p>RAin Gisela Seidler, Kanzlei W&#228;chtler &amp; Kollegen hat als einen T&#228;tigkeitsschwerpunkt das Ausl&#228;nder- und Asylrecht, sie unterst&#252;tzt die Kampagne &#8220;Kein Mensch ist illegal&#8221; und den Bayerischen Fl&#252;chtlingsrat e. V.</p>
<p>Mit freundlichen kollegialen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>R&#252;diger Helm                                     	Eckart Stevens-Bartol                                    		Hubert Thiermeyer<br />
Rechtsanwalt                                       Vors. Richter am LSG                                    		Ver.di-Landesleitung</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>2-Wochen-Frist bei innerbetrieblichen Stellenausschreibungen, § 93 BetrVG</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/ausschreibungsfrist-innerbetriebliche-stellenausschreibungen-93-betrvg/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Apr 2011 12:34:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 6.10.2010, 7 ABR 18/09) hat sich k&#252;rzlich mit der Thematik der innerbetrieblichen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG und dem Widerspruchsrecht des § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG befasst. Aus den Gr&#252;nden: Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitspl&#228;tze, die besetzt werden sollen, allgemein oder f&#252;r bestimmte T&#228;tigkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 6.10.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 ABR 18/09" target="_blank" title="BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09">7 ABR 18/09</a>) hat sich k&#252;rzlich mit der Thematik der innerbetrieblichen Stellenausschreibung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/93.html" target="_blank" title="&sect; 93 BetrVG: Ausschreibung von Arbeitspl&auml;tzen">§ 93 BetrVG</a> und dem Widerspruchsrecht des <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html" target="_blank" title="&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen">§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG</a> befasst.</p>
<p>Aus den Gr&#252;nden:</p>
<blockquote><p>Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/93.html" target="_blank" title="&sect; 93 BetrVG: Ausschreibung von Arbeitspl&auml;tzen">§ 93 BetrVG</a> kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitspl&#228;tze, die besetzt werden sollen, allgemein oder f&#252;r bestimmte T&#228;tigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html" target="_blank" title="&sect; 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma&szlig;nahmen">§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG</a> kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/93.html" target="_blank" title="&sect; 93 BetrVG: Ausschreibung von Arbeitspl&auml;tzen">§ 93 BetrVG</a> erforderliche Ausschreibung unterblieben ist.</p>
<p>Das Gesetz enth&#228;lt keine ausdr&#252;cklichen Bestimmungen dazu, welche Anforderungen an Inhalt, Form und Frist einer Ausschreibung sowie deren Bekanntmachung zu stellen sind. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Arbeitgeber. N&#228;heres kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden; ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat insoweit nicht. Die Mindestanforderungen an Inhalt und Form einer Ausschreibung ergeben sich aus ihrem Zweck. Dieser geht dahin, die zu besetzende Stelle den in Betracht kommenden Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen und ihnen die M&#246;glichkeit zu geben, ihr Interesse an der Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben. Aus der Ausschreibung muss daher hervorgehen, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen ein Bewerber erf&#252;llen muss. Au&#223;erdem muss die Bekanntmachung so erfolgen, dass alle als Bewerber in Betracht kommenden Arbeitnehmer die M&#246;glichkeit haben, von der Ausschreibung Kenntnis zu nehmen. Eine bestimmte Form der Bekanntmachung ist nicht vorgeschrieben. Regelm&#228;&#223;ig erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Ausschreibung in der Weise bekannt gemacht wird, in der Informationen &#252;blicherweise an die Arbeitnehmer erfolgen (BAG 17. Juni 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 ABR 20/07" target="_blank" title="BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07">1 ABR 20/07</a> &#8211; Rn. 32, BAGE 127, 51; vgl. ferner 10. M&#228;rz 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 ABR 93/07" target="_blank" title="BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07">1 ABR 93/07</a> &#8211; Rn. 46, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127" target="_blank" title="BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07">AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127</a> = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12). In Betracht kommt etwa die Bekanntmachung durch Aushang am Schwarzen Brett (BAG 17. Juni 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 ABR 20/07" target="_blank" title="BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07">1 ABR 20/07</a> &#8211; Rn. 33, aaO), durch Aufnahme in eine Betriebszeitung, durch Ver&#246;ffentlichung im Intranet oder durch Rundschreiben per E-Mail oder im Postwege (GK-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 93 Rn. 24).</p></blockquote>
<p>Das Gesetz sieht jedoch <em>keine Mindestdauer</em> f&#252;r eine innerbetriebliche Stellenausschreibung vor.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht urteilte jedoch, dass ein Ausschreibungszeitraum von 2 Wochen im Regelfall angemessen sein d&#252;rfte.</p>
<p>Der Arbeitgeber m&#252;sse allerdings &#8220;wegen des Zwecks der Ausschreibung darauf achten, dass geeignete Arbeitnehmer die Ausschreibung zur Kenntnis nehmen und eine Bewerbung einreichen k&#246;nnen.&#8221;</p>
<p>Im vom BAG zu entscheidenden Fall gab es keine Anhaltspunkte daf&#252;r, dass der Arbeitgeber eine l&#228;ngere Ausschreibung h&#228;tte vornehmen m&#252;ssen. Nach BAG kommt dabei z.B. die Abwesenheit eines Gro&#223;teils der Belegschaft wegen Werksferien oder Kurzarbeit in Betracht. Dass in der Regel also 2 Wochen f&#252;r eine innerbetriebliche Ausschreibung angemessen sind, ist nur eine Regel. Dass es abweichende Sachverhalte gibt, in denen eine l&#228;ngere Ausschreibung geboten ist, r&#228;umt das Bundesarbeitsgericht ein. Nicht jeder Betrieb ist ein Regelbetrieb, in dem Mitarbeiter letztlich in Echtzeit Stellenausschreibungen per Intranet verfolgen k&#246;nnen. Insbesondere Einzelhandelsfilialen oder Geb&#228;udereinigerbetriebe sind sicher &#8220;Kandidaten&#8221; f&#252;r eine l&#228;ngere Ausschreibungsfrist, da dort oft nicht sichergestellt werden kann, dass die Mitarbeiter innerhalb einer letztlich doch relativ kurzen Zeit die Ausschreibung wahrnehmen k&#246;nnen. Oft kommen die Mitarbeiter ja nur gelegentlich in eine Hauptverwaltung / Hauptbetrieb mit schwarzem Brett, k&#246;nnen also im Arbeitsalltag nicht unbedingt von der Ausschreibung Kenntnis nehmen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit unwirksam</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 17:44:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit Die Bundesagentur f&#252;r Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverh&#228;ltnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel f&#252;r befristete Arbeitsvertr&#228;ge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit</p>
<blockquote><p>Die Bundesagentur f&#252;r Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverh&#228;ltnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel f&#252;r befristete Arbeitsvertr&#228;ge vor. Sie kann sich nicht auf § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7</a> des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift.</p>
<p>Nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG</a> liegt ein sachlicher Grund f&#252;r die Befristung eines Arbeitsverh&#228;ltnisses vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln verg&#252;tet wird, die haushaltsrechtlich f&#252;r eine befristete Besch&#228;ftigung bestimmt sind, und er entsprechend besch&#228;ftigt wird. Damit er&#246;ffnet der Gesetzgeber f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst eine M&#246;glichkeit zur Befristung von Arbeitsverh&#228;ltnissen, die der Privatwirtschaft nicht zur Verf&#252;gung steht. Die damit verbundene Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in ihrem von <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 Abs. 1 GG</a> gew&#228;hrleisteten Bestandsschutz ist nicht mit dem Gleichheitssatz des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 1 GG</a> vereinbar, wenn das den Haushaltsplan aufstellende Organ und der Arbeitgeber identisch sind. Das ist bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit der Fall. Ihr Vorstand stellt den Haushaltsplan auf und vertritt zugleich die Bundesagentur als Arbeitgeber. Bei Anwendbarkeit des § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG</a> k&#246;nnte er daher durch die Ausgestaltung des Haushaltsplans den Sachgrund f&#252;r die Befristung der von ihm geschlossenen Arbeitsvertr&#228;ge selbst schaffen. F&#252;r eine solche Privilegierung der Bundesagentur f&#252;r Arbeit in ihrer Doppelrolle als Haushaltsplangeber und Arbeitgeber gibt es keine hinreichende sachliche Rechtfertigung.</p>
<p>Der Kl&#228;ger hat sich gegen die Befristung seines Arbeitsverh&#228;ltnisses zum 31. Dezember 2008 gewehrt. Die Bundesagentur f&#252;r Arbeit hat sich zur Begr&#252;ndung der Befristung auf § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG</a> gest&#252;tzt und sich darauf berufen, dass ihr Haushaltsplan f&#252;r 2008 Haushaltsmittel f&#252;r 5800 befristete Stellen vorsah und der Kl&#228;ger aus diesen Mitteln verg&#252;tet wurde.</p>
<p>Der Kl&#228;ger hatte &#8211; wie bereits beim Landesarbeitsgericht &#8211; mit seiner Klage vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Befristung des Arbeitsverh&#228;ltnisses war unwirksam.</p></blockquote>
<p>Pressemitteilung zu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. M&#228;rz 2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 AZR 728/09" target="_blank" title="BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09">7 AZR 728/09</a></p>
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		<title>Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:07:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht zur Unterweisung zum Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats &#8220;Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen &#252;ber den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu geh&#246;rt auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflichtung, die Besch&#228;ftigten &#252;ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht zur Unterweisung zum Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats</p>
<blockquote><p>&#8220;Der Betriebsrat hat nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/87.html" target="_blank" title="&sect; 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte">§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG</a> bei betrieblichen Regelungen &#252;ber den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu geh&#246;rt auch die durch <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/12.html" target="_blank" title="&sect; 12 ArbSchG: Unterweisung">§ 12 ArbSchG</a> dem Arbeitgeber auferlegte Verpflichtung, die Besch&#228;ftigten &#252;ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht &#252;ber Art und Inhalt der Unterweisung, hat das die Einigungsstelle zu regeln. Hierbei hat sie die Erkenntnisse einer Gef&#228;hrdungsanalyse (<a href="http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 ArbSchG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen">§ 5 ArbSchG</a>) zu ber&#252;cksichtigen und die konkrete arbeitsplatz- oder aufgabenbezogene Unterweisung daran auszurichten. Sie kann sich nicht darauf beschr&#228;nken, allgemeine Bestimmungen &#252;ber die Unterweisung zu Gefahren am Arbeitsplatz aufzustellen.</p>
<p>Eine zum Regelungsgegenstand „Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes“ eingesetzte Einigungsstelle hatte durch Teilspruch allgemeine Regelungen zur Unterweisung der Besch&#228;ftigten &#252;ber die Belastungen bei der Arbeit, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln und die Gestaltung der Arbeitsorganisation getroffen. Eine Gef&#228;hrdungsbeurteilung lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vor. Das hat die Arbeitgeberin beanstandet und den Teilspruch angefochten.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Unwirksamkeit des Teilspruchs festgestellt. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Die Einigungsstelle ist ihrem Regelungsauftrag nicht nachgekommen. Ihr Spruch ist unvollst&#228;ndig. Es fehlte an konkreten Anweisungen und Erl&#228;uterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Besch&#228;ftigten ausgerichtet waren.&#8221;</p></blockquote>
<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 ABR 104/09" target="_blank" title="BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09">1 ABR 104/09</a> [Pressemitteilung]</p>
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		<title>ArbG M&#252;nchen: Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Entfristung</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/betriebsratsmitglied-anspruch-entfristung/</link>
		<comments>http://www.kanzlei-bhp.de/betriebsratsmitglied-anspruch-entfristung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 09:32:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Entfristungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[RiLi 2002 14/EG]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Jahresausklang m&#246;chten wir Euch/Ihnen ein wie wir meinen hervorragendes Urteil des Arbeitsgerichts M&#252;nchen zur Verf&#252;gung stellen, welches die Rechte der Betriebsratsmitglieder ungemein st&#228;rkt. Der Fall: Ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag wird in den Betriebsrat gew&#228;hlt. W&#228;hrend seiner Amtszeit l&#228;uft aber die Befristung des Arbeitsvertrages aus, so dass sein Arbeitsverh&#228;ltnis und damit auch sein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Jahresausklang m&#246;chten wir Euch/Ihnen ein wie wir meinen hervorragendes Urteil des Arbeitsgerichts M&#252;nchen zur Verf&#252;gung stellen, welches die Rechte der Betriebsratsmitglieder ungemein st&#228;rkt.</p>
<h3>Der Fall:</h3>
<p>Ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag wird in den Betriebsrat gew&#228;hlt. W&#228;hrend seiner Amtszeit l&#228;uft aber die Befristung des Arbeitsvertrages aus, so dass sein Arbeitsverh&#228;ltnis und damit auch sein Mandat vorzeitig und ohne jeglichen weiteren Schutz zu enden droht. Da in der Regel jeder Arbeitnehmer zun&#228;chst alles daran setzt, dass sein Vertrag entfristet, d.h. verl&#228;ngert bzw. in einen unbefristeten &#8220;normalen&#8221; Arbeitsvertrag umgewandelt wird, ist es leider sehr wahrscheinlich, dass sich dieser Kollege nicht f&#252;r den Betriebsrat engagieren wird. Zumindest wird er wohl eher zur&#252;ckhaltend agieren. Betriebsratskollegen mit unbefristetetn Vertr&#228;gen haben den besonderen K&#252;ndigungsschutz des <a href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 KSchG: Unzul&auml;ssigkeit der K&uuml;ndigung">§ 15 KSchG</a>, damit ihre Mandatsaus&#252;bung entsprechend gesch&#252;tzt ist und sie eben keine Sanktionen bef&#252;rchten m&#252;ssen, setzen sie sich allzu stark f&#252;r die Belegschaft und gegen den Arbeitgeber ein.<br />
Auszubildende haben zudem den besonderen Status, dass sie gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/78a.html" target="_blank" title="&sect; 78a BetrVG: Schutz Auszubildender in besonderen F&auml;llen">§ 78a Abs. 2 BetrVG</a> nach ihrer Ausbidlung in ein Arbeitsverh&#228;ltnis &#252;bernommen werden m&#252;ssen, wenn sie diesen Wunsch rechtzeitig gegen&#252;ber dem Arbeitgeber angezeigt haben.</p>
<h3>Die Entscheidung:</h3>
<p>Das Arbeitsgericht M&#252;nchen hat mit Urteil vom 08.10.2010, AZ 24 Ca 861/10 (rechtskr&#228;ftig), nun den Schutz der Betriebsratsmitglieder mit befristetem Arbeitsvertrag nun erheblich gest&#228;rkt. Werden sie in den Betriebsrat gew&#228;hlt, so darf ihr Amt nicht durch die ablaufende Befristung enden: sie m&#252;ssen entfristet werden.</p>
<h3>Im Einzelnen:</h3>
<p>Die Befristung kann nicht auf <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">§ 14 Abs. 2 TzBfG</a> (sachgrundlose Befristung in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverh&#228;ltnisses) gest&#252;tzt werden. Nach <a href="http://www.ruedigerhelm.de/gesetze-richtlinien/konsultationsrichtlinie-rl-200214-eg/" target="_blank">Art. 7 der Richtlinie 2002/14 EG</a> darf diese Vorschrift nicht als Rechtfertigung f&#252;r die Befristung herangezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer zum Betriebsrat gew&#228;hlt worden ist. Im deutschen Arbeitsrecht bestehe insoweit eine Regelungsl&#252;cke. Es gew&#228;hre keinen ausreichenden arbeitsrechtlichen Mindestschutz vor der Beendigung durch Fristablauf. Dies zu gew&#228;hrleisten sei aber in Art. 7 2002/14 EG in Verbindung mit der seit 01.12.2009 geltenden Europ&#228;ischen Grundrechtscharta sei eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten (siehe Schlussantrag des Generalanwalts vom 29.10.2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-405/08" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-405/08</a> Abs. 51 und 52 und Urteil des EuGH vom 11.02.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-405/08" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-405/08</a> Abs. 58 und 59).</p>
<p>Die Richtlinie 2002/14 EG verlangt also nach einem besonderen Schutz der im nationalen Recht f&#252;r den Interessenausgleich zust&#228;ndigen Personen, sprich Betriebsratsmitglieder.</p>
<p>F&#252;r Auszubildende sei mit <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/78a.html" target="_blank" title="&sect; 78a BetrVG: Schutz Auszubildender in besonderen F&auml;llen">§ 78a BetrVG</a> bereits eine enstsprechende Regelungsl&#252;cke geschlossen worden.</p>
<p>Dem aktiven Betriebsrat stehe aber derzeit kein ausreichender arbeitsrechtlicher Mindestschutz zur Seite, wenn andere Arbeitnehmer, die nicht Betriebsratsmitglieder waren, einen Fortsetzungsvertrag bekommen.</p>
<p>Diese Situation widerspricht dem Ziel des <a href="http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf" target="_blank">Art 27. der Europ&#228;ischen Grundrechtecharta</a>, wonach ein Anh&#246;rungsrecht f&#252;r die Arbeitnehmervertreter zu gew&#228;hrleisten ist. Bedeutung des Anh&#246;rungsrecht ist es, dass Arbeitnehmervertreter tats&#228;chlich in die Lage versetzt werden sollen, ihre Ansichten auch offen gegen&#252;ber dem Arbeitgeber zu &#228;u&#223;ern. <a href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 KSchG: Unzul&auml;ssigkeit der K&uuml;ndigung">§ 15 KSchG</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/103.html" target="_blank" title="&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen">§ 103 BetrVG</a>, die diesen Schutz an sich gew&#228;hrleisten sollen, erfassen jedoch nicht die Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses durch Fristablauf.</p>
<p>Daher steht zu bef&#252;rchten, dass ein Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag entweder vom Amt des Betriebsrats ganz abgehalten wird oder im Amt seine Meinung nicht klar &#228;u&#223;ern wird. Zudem sei es im Nachgang sehr schwer zu &#252;berpr&#252;fen, ob der Vertrag wegen seiner Betriebsratst&#228;tigkeit nicht verl&#228;ngert wurde. Der Arbeitnehmer trage die Beweislast f&#252;r den Missbrauch. Das ist unvereinbar mit den genannten Zielen des Europ&#228;ischen Rechts.</p>
<h3>Ergebnis:</h3>
<p>Eine Analogie zu <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/78a.html" target="_blank" title="&sect; 78a BetrVG: Schutz Auszubildender in besonderen F&auml;llen">§ 78a BetrVG</a> komme zwar nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht. Die Vorschrift des <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">§ 14 Abs. 2 TzBfG</a> d&#252;rfe jedoch nur eingeschr&#228;nkt Anwendung finden und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. hier auch Rechtssache Helm / Mangold &#8211; EuGH, Urteil vom 22. 11. 2005 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-144/ 04" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-144/ 04</a> &#8211; Rn. 82/83).</p>
<p>Das Arbeitsverh&#228;ltnis eines nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 BetrVG: Wahlvorschriften">§ 14 Abs. 2 BetrVG</a> befristet besch&#228;ftigten Betriebsratsmitglied darf daher nicht durch Ablauf der Befristung enden. Der betroffene Arbeitnehmer hat umgekehrt einen Anspruch auf Entfristung.</p>
<h4>Anmerkung:</h4>
<p>Wir begr&#252;&#223;en die Entscheidung ungemein, hebt sie doch die Bedeutung des Europ&#228;ischen Rechts zum Schutz der Arbeitnehmervertreter hervor und st&#228;rkt die hiesigen engagierten Betriebsr&#228;te. Noch ist das Urteil nicht rechtskr&#228;ftig, aber wir werden alles daran setzen, dieses Urteil aufrecht zu erhalten und diese Rechtsprechung zu verbreiten.</p>
<p>Das Urteil finden Sie &gt;&gt;<a href="http://www.ruedigerhelm.de/downloads/Entfristungsanspruch.pdf" target="_blank">hier im Volltext als PDF</a>&lt;&lt; zum Herunterladen.</p>
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		<item>
		<title>Verg&#252;tungsanspruch des Betriebsratsmitglieds w&#228;hrend eines Verfahrens nach § 103 BetrVG</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/verguetungsanspruch-betriebsratsmitglied-103-betrvg/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 14:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitshilfen für Betriebsräte]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichungen]]></category>
		<category><![CDATA[außerordentliche Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Zustimmungsersetzungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[§ 103 BetrVG]]></category>

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		<description><![CDATA[RAe Volker Lehmann, Michael Huber und R&#252;diger Helm haben in der aktuellen Ausgabe der AiB, Ausgabe November 2010 &#8211; S. 689ff. einen Artikel zum Thema des Verg&#252;tungsanspruchs eines Betriebsratsmitglieds w&#228;hrend eines Verfahrens nach § 103 BetrVG ver&#246;ffentlicht. Das Arbeitsgericht M&#252;nchen sagt in seiner rechtskr&#228;ftigen Entscheidung vom 06.07.2010, AZ 26 Ca 2220/10: “Es ist einem suspendierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RAe Volker Lehmann, Michael Huber und R&#252;diger Helm haben in der aktuellen Ausgabe der AiB, Ausgabe November 2010 &#8211; S. 689ff. einen Artikel zum Thema des Verg&#252;tungsanspruchs eines Betriebsratsmitglieds w&#228;hrend eines Verfahrens nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/103.html" target="_blank" title="&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen">§ 103 BetrVG</a> ver&#246;ffentlicht.</p>
<p>Das Arbeitsgericht M&#252;nchen sagt in seiner rechtskr&#228;ftigen Entscheidung vom 06.07.2010, AZ <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=26 Ca 2220/10" target="_blank" title="ArbG M&uuml;nchen, 06.07.2010 - 26 Ca 2220/10">26 Ca 2220/10</a>:</p>
<blockquote><p>“Es ist einem suspendierten Betriebratsmitglied, das vom Arbeitgeber w&#228;hrend der Laufzeit eines Verfahrens nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/103.html" target="_blank" title="&sect; 103 BetrVG: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung und Versetzung in besonderen F&auml;llen">§ 103 Abs. 2 BetrVG</a> von der Arbeitsleistung freigestellt ist,  nicht zumutbar ein anderes  vom Arbeitgeber vermitteltes Arbeitsverh&#228;ltnis einzugehen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der vollst&#228;ndige Artikel kann <a href="http://www.ruedigerhelm.de/downloads/AiBNovember103BetrVG.pdf" target="_blank"><strong>&gt;&gt;hier&lt;&lt;</strong></a> heruntergeladen werden.</p>
<p>Wir hatten <a href="http://www.ruedigerhelm.de/betriebsratsmitglied-behaelt-lohnanspruch-waehrend-eines-zustimmungsersetzungsverfahrens-103-betrvg/" target="_self">an dieser Stelle</a> bereits dar&#252;ber berichtet.</p>
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		<item>
		<title>Information zum Besch&#228;ftigungssicherungstarifvertrag f&#252;r die Besch&#228;ftigten der Firma Schlecker (BeSiTV 2010)</title>
		<link>http://www.kanzlei-bhp.de/beschaeftigungssicherungstarifvertrag-schlecker-besitv-2010/</link>
		<comments>http://www.kanzlei-bhp.de/beschaeftigungssicherungstarifvertrag-schlecker-besitv-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 14:12:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei BHP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerkschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichungen]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigungssicherungstarifvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[BeSiTV]]></category>
		<category><![CDATA[Schlecker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ruedigerhelm.de/?p=656</guid>
		<description><![CDATA[RA R&#252;diger Helm hat zusammen mit der Gewerkschaft Ver.di den j&#252;ngst abgeschlossenen Besch&#228;ftigungssicherungstarifvertrag f&#252;r die Besch&#228;ftigten der Firma Schlecker verhandelt, jetzt hat er ihn in Hinblick auf die Ausf&#252;hrungen in den Verhandlungen kommentiert. &#8220;Die Rechte aus den Besch&#228;ftigungssicherungstarifvertr&#228;gen haben Mitglieder der Gewerkschaft Ver.di&#8221; Die Information kann &#62;&#62;hier&#60;&#60; kostenfrei heruntergeladen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>RA R&#252;diger Helm hat zusammen mit der Gewerkschaft Ver.di den j&#252;ngst abgeschlossenen Besch&#228;ftigungssicherungstarifvertrag f&#252;r die Besch&#228;ftigten der Firma Schlecker verhandelt, jetzt hat er ihn in Hinblick auf die Ausf&#252;hrungen in den Verhandlungen kommentiert.</p>
<p>&#8220;Die Rechte aus den Besch&#228;ftigungssicherungstarifvertr&#228;gen haben Mitglieder der Gewerkschaft Ver.di&#8221;</p>
<p>Die Information kann <strong><a href="http://www.ruedigerhelm.de/downloads/BeSiTVKommentierung.pdf" target="_blank">&gt;&gt;hier&lt;&lt;</a></strong> kostenfrei heruntergeladen werden.</p>
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