ArbG München: Beweisverwertungsverbot aufgrund nicht erfolgter Beteiligung des Betriebsrats
26. März 2010 | Von Kanzlei BHP | Kategorie: UrteileDas Arbeitsgericht München hatte zwei Zustimmungsersetzungsverfahren zu entscheiden, wo es darum ging, dass den Betriebsratsmitgliedern Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wurde. Der Arbeitgeber hat daraufhin die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats gem. § 103 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragt. Die Anträge wurden aber abgewiesen. Unabhängig davon, dass der Vorwurf ohnehin unbegründet war, hat sich das Arbeitsgericht zu dem Thema [...]

