BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
27. August 2008 | Von Kanzlei BHP | Kategorie: UrteilePressemitteilung Nr. 59/08 des Bundesarbeitsgerichts Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen – anders als bei laufendem Arbeitsentgelt – grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehalts kommt es nicht auf den [...]

